Die These, wonach eine Blockchain eine dritte Stufe oder Ebene in der einfachen oder doppelten Buchhaltung sein kann, ist falsch.
Einfache Buchführung
Ein Kassenbuch (oder Bankbuch) ist eine Auflistung aller Bewegungen mit Ausweis des aktuellen Bestandes (Saldo). Dies ist die sogenannte einfache Buchhaltung. Es werden pro Buch nur Transaktionen einer einzigen Zahlstelle (Kasse / Bank) aufgeführt.
Doppelte Buchführung
Bei der doppelten Buchhaltung wird, ergänzend zur einfachen Buchhaltung, zu jeder Transaktion ein weiteres Qualifikationsmerkmal hinzugefügt, und zwar das Konto – auch Gegenkonto genannt.
Doppelt bedeutet somit, dass alle Buchhaltungstransaktionen nach zwei Kriterien sortiert werden können. Konkret: die Kontoblätter sind Auflistungen eines einzigen Kontos. Die Jahresrechnung ist eine Auflistung der Saldi der einzelnen Konti (Kontoblätter). Das wird durch die doppelte Buchhaltung ermöglicht.
Beispiel einer Buchung
Barverkauf eines Handelsartikels.
Die Buchung, auch Buchungssatz genannt, enthält folgende Angaben:
Datum; Soll-Konto 1000 (Kasse); / Haben-Konto 3000 (Handelsartikelverkauf); Text Wer und Was (Schraubensortiment an Produktions AG), Betrag in CHF
Würde nun zusätzlich eine Transaktionsnummer, die sich auf eine Blockchain bezieht angegeben, nützt dies der Buchhaltung nicht weiter, da man keine separate Auswertung benötigt. Eine Bezahlung mit Kryptowährung anstelle einer Barzahlung beinhaltet so oder so immer einen Bezug zu einer Blockchain. Genauso wie eine Bankzahlung im Bankkonto auffindbar ist. Ein buchhalterisches Qualifizierungsmerkmal der Transaktion ist das nicht.
Buchhaltung
Eine Buchhaltung ist die Basis für die periodisch zu erstellende Jahresrechnung. Sämtliche Bestände werden in der Bilanz aufgeführt, die Bewegungen der Periode in der Erfolgsrechnung. Zusammen machen sie die Jahresrechnung aus. Eine dritte Dimension könnten die Geldflussrechnung, die interne Bilanz oder die Steuerbilanz sein. Diese werden aus der doppelten Buchhaltung (Handelsbilanz) abgeleitet, eine dreifache Buchführung ist dafür nicht notwendig.
Buchungen (Einträge in einer Buchhaltung) können dank der Informatik nach jedem erdenklichen Begriff durchsucht werden. Auch dafür benötigt man keine dreifache Buchhaltung.
Blockchain
Die Blockchain von Bitcoin ist dezentral, öffentlich, fälschungssicher u. v. m..
Eine Buchhaltung benötigt keine Blockchain. Es ist sogar unvernünftig, Buchungen auf eine Blockchain zu schreiben, da damit Unveränderbarkeit und Richtigkeit vorgetäuscht würden. Einerseits ist nur die Bitcoin-Blockchain u.a. garantiert unveränderlich, dezentral und fälschungssicher, andererseits müssen Buchhaltungen, solange die Jahresrechnung nicht definitiv ist, jederzeit korrigiert werden können. Eine provisorische Buchhaltung sollte gewiss nicht öffentlich sein. Die Verwendung einer Blockchain für eine Buchhaltung wäre somit ein Fehler.
Wenn eine Buchhaltung Bitcoin-Transaktionen enthält, könnten diese Buchungen mit einem Link in die Bitcoin-Blockchain (Blockexplorer) versehen werden. Die Buchhaltung insgesamt wäre damit aber nicht auf der Blockchain, da ja sämtliche Bitcoin-Transaktionen auf der Blockchain sind, unabhängig davon, ob und wenn ja in welcher Buchhaltung sie aufgeführt sind.
Fazit
Die Blockchain ist nicht zu empfehlen und führt nicht zu einer dreifachen Buchhaltung oder dreifachen Buchführung.