Wieso eigentlich Bitcoin entgegennehmen?
Ihre Firma wirkt modern und aufgeschlossen.
Gratiswerbung: die Bitcoin-Gemeinschaft wird ihre Bitcoin-Akzeptanz verbreiten.
Sie können neue Kunden gewinnen, nämlich diejenigen, welche gerne mit Bitcoin bezahlen wollen.
Die Bezahlung dauern keine Sekunde – sie sehen sofort, dass Bitcoin unterwegs sind.
Die Zahlung kann nicht zurückgenommen (storniert) werden.
Die Anonymität ist hoch genug, wenn sie jedes Mal eine neue Adresse bekannt geben, sogar enorm hoch. Wenn es sich um eine Lightning-Transaktion handelt, ist die Anonymität noch höher, und erst noch praktisch gratis für den Sender und absolut gratis – wie generell bei Bitcoin – für den Empfänger.
Kunden aus der ganzen Welt können mit Bitcoin umgehen – falls sie Bitcoin später für den Einkauf verwenden, entfallen Wechselspesen.
Transfergebühren sind extrem tief – und sinken weiterhin.
Wie beginnen?
KMU benötigen eine Bitcoin-Adresse, um Bitcoin entgegennehmen zu können. Einfach geht dies mit einer App auf dem Smartphone. Empfehlenswert sind z.B. bluewallet.io, Wallet of Satoshi, Android «Bitcoin Wallet developers» und iOS «Relai.app». Siehe auch https://bitcoin-schweiz.ch/bitcoin-einstieg-erste-schritte/.
Wenn sie die empfehlenswerte App https://relai.ch/ verwenden, können sie die Bitcoin, falls es mit der Zeit zu viele werden, auch sofort verkaufen und sie erhalten dann den Gegenwert in CHF auf ihr Bankkonto.
Einige Apps zeigen eingehende Transfers als Push-Nachricht an, oder sie erhalten eine E-Mail.
Vermerken Sie auf ihrer Internetseite – diskret genügt, sie müssen ja nicht für Bitcoin werben – dass sie Bitcoin akzeptieren. Empfehlenswert ist, dies auf spezialisierten Karten und Verzeichnissen anmelden, sodass sie von Eigentümern von Bitoin gefunden werden. Diese Einträge sind gratis, entfalten vermutlich eine gewisse Werbewirkung und vielleicht finden zusätzliche Kunden ihre Unternehmung. Empfehlenswert ist coinmap.org. Mehr dazu siehe https://bitcoin-schweiz.ch/bitcoin-akzeptanzstellen-karten/
Bitcoins entgegennehmen geht sehr einfach von Smartphone zu Smartphone. Ebenso können Sie aus ihrem Smartphone ihre Adresse kopieren und an ihren Kunden weiterleiten. Für Vorauszahlungen können Sie ihren Kunden auf Papier oder ihrer Internetseite ihre Bitcoin-Adresse bekanntgeben, wie dies z.B. auf unseren Internetseiten ganz unten gemacht ist.
Ihre Mitarbeiter können nebst dem erwähnten Ausdruck ihrer Adresse auch ein Smartphone oder Tablett verwenden, und zwar mit einer App, mit welcher lediglich einkassiert werden kann.
All dies ohne Vertrag, ohne Kommission und Gebühren!
Video zum Thema, in Schweizerdeutsch: https://www.youtube.com/watch?v=JJ016C3dmDc
Unternehmungen mit vielen Bitcoinzahlungen
Wenn sie auf Debitorenrechnungen einen Hinweis auf die Bezahlmöglichkeit mit Bitcoin anbringen wollen, können sie auf jede Rechnung eine eigene Bitcoin-Adresse drucken, sodass beim Zahlungseingang klar ist, welche Rechnung bezahlt wurde. Sollte ein Kunde auf eine alte Adresse bezahlen, erkennen sie zumindest, welcher Kunde diese Zahlung leistete.
Bei Unternehmungen mit hohem Bitcoin-Umsatz empfiehlt sich der Einsatz eines Full Node. Diese Software ist gratis und Open Source, erhältlich für verschiedene Betriebssysteme. Mehr dazu in unserem Blog: https://bitcoin-schweiz.ch/node/
Für eine Beratung stehen wir ihnen gerne zur Verfügung!
Sie erhalten gratis einen Vinyl-Kleber ‚Bitcoin accepted‚ 10x4cm, E-Mail genügt.
Ebenso können wir ihnen individualisierte Bitcoin-Adressen erstellen, wie z.B.
1BitCoinLmNV6NgiPgK7ekSoSiCfwNnZW oder
1SCHweiZsf1fHXZxdAc5sLj3CGF5sc6z9
Suchen sie eine Implementation für ihre Internetseite – ein Werkzeug, dass ihnen die Zahlungsabwicklung abnimmt? Zum Beispiel https://opennode.com/ bietet dies an. Technische Informationen auf https://developers.opennode.com/docs/. Solche Services bieten auch den Service an, dass eingehende Bitcoin-Transaktionen sofort umgetauscht werden in z.B. CHF und an ihr Bankkonto überwiesen werden.
Buchhaltung und Steuern
Solange das Bitcoin-Volumen klein ist nehmen sie die Bitcoin privat ein und behandeln sie die Kundenzahlung wie eine Barzahlung.
In diesem Fall werden die Bitcoin nicht Geschäftsvermögen und die Buchhaltung bildet keine Bitcoin ab – das ist natürlich völlig legal. Im Prinzip tauschen sie die Bitcoin bei Erhalt gegen Schweizerfranken so dass ihr Unternehmen keine Kursschwankungen erleiden muss. Vielleicht ist das für sie ein Vorteil wenn der Bitcoin langfristig an Wert gewinnt.
Wenn das Volumen steigt und sie Bitcoin in der Buchhaltung führen wollen, z.B. da sie die Bitcoin auch verwenden möchten, um Geschäftsauslagen damit zu bezahlen, führen sie die Bitcoin genauso wie sie auch andere Fremdwährungen führen. Die Wallet ist in diesem Fall idealerweise im Geschäftsvermögen. Es kann einfacher sein, wenn sie somit für ihre Firma eine eigene Wallet haben.
Die Einnahmen und Ausgaben werden im Moment der Transaktion in CHF umgerechnet und so in der Buchhaltung erfasst. Das Bitcoin-Guthaben wird zusätzlich auf den Bilanzstichtag wertmässig angepasst, dies wird dann Kurserfolg (positiv oder negativ) bewirken.
Siehe auch https://bitcoin-schweiz.ch/bitcoin-mit-kollektivunterschrift/
Siehe auch unser Video Vorteile des Bitcoin für KMU (3 Minuten) auf der Seite https://bitcoin-schweiz.ch/bitcoin-seminare/lernvideos/. Obwohl etwas veraltet hat es nach wie vor Gültigkeit.